Effektives Hygienekonzept für Sicherheit

  • Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Fitnessstudios bzw. der Geschäftsräume sowie die Teilnahme an Kursen – unter Einholen des Einverständnisses – werden nach § 2a Absatz 1 der CoronasSchVO erhoben. Gästen, die nicht zur Einhaltung der aufgestellten Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt.
  • Der Zutritt zum DP Studio ist auf 30 Personen beschränkt. Für Kundinnen/ Kunden gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach §2 Absatz 3 CoronaSchVO mit Ausnahme der Sitzplätze und Trainingsfläche. In stark frequentierten Bereichen/ Warteschlangen sind Abstandsmarkierungen angebracht.
  • Die Beschäftigten werden in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeiner Regeln des Infektionsschutzes, wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen, etc.) unterwiesen. Kundinnen/ Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.
  • Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte mit Symptomen einer Atemwegsinfektion erhalten keinen Zutritt zu dem DP Studio. Ausnahmen bei Beschäftigten sind nur nach ärztlicher Abklärung zulässig.
  • Kundinnen und Kunden müssen sich nach Betreten des DP Studios die Hände waschen oder desinfizieren. Das Desinfektionsmittel (mind. „begrenzt viruzid“) wird im Eingangsbereich bereitgestellt.
  • Die Sammelumkleiden und Duschen sind unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5m zu nutzen. Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands, wie Sperrung von Spinden und Duschen, werden vom Betreiber vorgenommen. In den Sammelumkleiden werden Desinfektionsmittel/ mind. fettlösliche Reiniger zur Desinfektion der Spinde und Kontaktflächen bereitgestellt. Diese werden nach jeder Benutzung von den Kundinnen/ Kunden gereinigt. Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Reinigung der Arbeits- und Kontaktflächen durch das Personal.
  • Im Wellnessbereich des DP Studios werden die Saunen mit einer Temperatur von mindestens 80 Grad Celsius betrieben. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Tische, Liegen, etc. werden regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt. Es dürfen nur selbst mitgebrachte oder käuflich erworbene Badeschuhe, Handtücher, etc. benutzt werden.
  • Die Bewirtung im Gastronomiebereich des DP Studios wird nach den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen. Kundinnen/ Kunden muss ein Platz zugewiesen werden (Sitzplatzpflicht). Ein Rückstau von Gästen im Wartebereich wird vermieden. Zwischen den Tischen liegt ein Mindestabstand von 1,5m vor (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätze). Ggf. wird eine bauliche Abtrennung zwischen den Tischen errichtet, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert. Sitzbereiche, die unmittelbar in der Nähe eines Arbeitsplatzes (Theke, etc.) sind, werden durch eine zusätzliche Barriere (Plexiglasscheiben) getrennt.
  • Ein Mindestabstand von 1,5m zu den Bewegungsräumen des Personals wird eingehalten. Eine Durchgangsbreite, mit der beim Durchgehen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m zu den, an den Tischen sitzenden Kundinnen/ Kunden, ist geschaffen. Eine entsprechende Raumskizze über die Tischanordnung liegt zur Einsicht bereit.
  • Gebrauchsgegenstände werden nicht offen auf den Tischen bereitgestellt, sowie Speisen am Tisch ausschließlich als Tellergerichte verzehrt. Speisen in der Auslage werden durch eine Barriere geschützt.
  • Alle Kontaktflächen, wie Arbeitsflächen, Polster, Stühle, Tische, etc. werden nach dem Gebrauch mit einem fettlöslichen Reiniger durch das Personal gereinigt. Spülvorgänge für Geschirr und Gläser werden möglichst maschinell und bei mindestens 60 Grad Celsius durchgeführt.
  • Die Beratung von Kundschaft (Beratungsgespräche, Erstunterweisungen, Trainingsplanungen, Ernährungsberatungen, etc.) werden unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5m durchgeführt
  • Die Räumlichkeiten des DP Studios werden in regelmäßigen Abständen vollständig gut durchlüftet
  • Bei Kursen wird der Zugang zum Kursraum so geregelt, dass ein Mindestabstand von 1,5m gesichert wird
  • Die Fitnessgeräte sind entsprechend angeordnet, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kundinnen/Kunden besetzten Sportgeräten mindestens 1,5m beträgt. Eine Raumskizze, aus der sich die Abstände erkennen lassen wird vor Ort bereitgestellt.
  • Beschäftige tragen in allen Räumlichkeiten – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen- eine Mund-Nasen-Bedeckung. Diese wird bei Durchfeuchtung gewechselt / bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen. Trainerinnen/ Trainer bzw. Kursleiterinnen/ Kursleiter können – sofern dies zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist – unter Wahrnehmung der Abstandsreglung auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten.
  • Die Sitzflächen der Geräte werden bei der Benutzung von den Kundinnen/ Kunden durch das Unterlegen großer, selbstmitgebrachter Handtücher abgedeckt. Die Sitzflächen sowie jegliche Kontaktflächen werden von den Kundinnen/ Kunden nach der Benutzung mit Desinfektionsmittel/ mind. einem fettlöslichen Reiniger gereinigt.
  • Wiederverwendbare Reinigungstücher, sowie ein geeigneter Reiniger wird vom Studio bereitgestellt. Pro Kundin/ Kunde wird ein Reinigungstuch bereitgestellt, welches nach der Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius gewaschen wird. Die geeigneten Reinigungsmittel werden an verschiedenen Stationen auf der Trainingsfläche bereitgestellt.
  • Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Reinigung der Arbeits- und Kontaktflächen durch das Personal.
  • Sportequipment, mit denen die Kundinnen/ Kunden in Kontakt kommen werden nach jeder Benutzung von den Kundinnen/ Kunden gereinigt. Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Reinigung des Sportequipments durch das Personal. Sportequipment , deren Kontaktflächen schwer zu reinigen sind, werden nicht zur Verfügung gestellt.
  • In Sanitär-, Gemeinschafts-/ Pausenräumen werden Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt. Die Räume werden in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) gereinigt. Auch in diesen Räumlichkeiten wird der Mindestabstand von 1,5m eingehalten. Alle genutzten Geschäftsräume werden ausreichend gelüftet und Abfälle in kurzen Intervallen und ordnungsgemäß entfernt.

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